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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Das deutsche Arbeitsrecht und seine Quellen

Wer sich in Deutschland beruflich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt muss etwa fünfzig Rechtsquellen beachten. Während es in anderen europäischen Ländern längst ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, ist es hierzulande bisher nicht gelungen ein solches zu schaffen. Darum bleibt Arbeitsrechtlern bei uns nichts anderes üblich, als die folgende Hierarchie der Rechtsquellen zu berücksichtigen:

●    Europarecht oder Recht der Europäischen Union
●    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
●    Einzelgesetze
●    Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder
●    Tarifverträge
●    Betriebsvereinbarungen
●    Arbeitsverträge
●    Direktions- und Weisungsrecht der Arbeitgeber


Das sogenannte Richterrecht

Neben den oben genannten Rechtsquellen gibt es auch noch eine sogenannte Rechtserkenntnisquelle – das Richterrecht. Unabhängig von der Legislative entsteht das Richterrecht allein durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hier bei uns in Erfurt. Lange Zeit wurde das Richterrecht kontrovers diskutiert und man tut es noch heute. Zwar ist es im Prinzip anerkannt, aber es wird gestritten, wie weit das Richterrecht reichen darf und wo genau seine Grenzen sind.


Die Macht des Faktischen

Die akademisch geführten Diskussionen für und wider das Richterrecht sind für die arbeitsrechtliche Praxis bedeutungslos. Hier wirkt es sich auf auf die aktuellen Fälle aus und wenn es jemand nicht kennt oder ignoriert, schmälert es die Erfolgsaussichten in arbeitsrechtlichen Konflikten. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Erfurt verfolgen aus diesem Grund die Rechtsprechung das BAG permanent mit großer Aufmerksamkeit. Damit leisten die Anwälte etwas, das jeden Laien, allein zeitlich, überfordern dürfte.


Auswirkung auf den Rechtsschutz von Arbeitnehmern

Allein die bisher genannten Besonderheiten machen es Arbeitnehmer unmöglich, sich mit vertretbarem Aufwand selbst umfassend und tief genug mit ihrer arbeitsrechtlichen Situation auseinanderzusetzen. Mit normalen Internetrecherchen steht jeder früher oder später vor neuen Problemen. Die dabei gewinnbaren Kenntnisse sind nicht geeignet, um in arbeitsrechtlichen Konflikten zu bestehen, wenn es um die berufliche Zukunft oder gar existenzielle Fragen geht.

Die ArbeitnehmerHilfe Erfurt und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen die Arbeitnehmer aus der Landeshauptstadt und allen anderen Teilen Thüringens mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Mit der Hilfe unseres starken Vereins behalten Arbeitnehmer den Überblick. Unsere Rechtsanwälte kennen alle Rechtsquellen und wissen welche für den jeweiligen Fall relevant sind. Selbstverständlich verfolgen diese die Rechtsprechung des BAG und wissen ob es Parallelen zum Fall gibt oder ob das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist.


Die Probleme bei Online-Recherchen zu arbeitsrechtlichen Themen

Der Aufbau des deutschen Arbeitsrechts ist wegen der vielen Eigenarten sehr komplex und erschwert die Orientierung. Wer nun hofft, dem mit einer einfachen Recherche im Internet zu begegnen, sieht sich schnell enttäuscht. Bei der Suche zu arbeitsrechtlichen Themen kommt es auf die Aktualität der Suchergebnisse an, denn die Gesetze und Verordnungen des Arbeitsrechts sind häufigen Veränderungen unterworfen. Es reicht auch nicht, die Suche auf deutschsprachige Ergebnisse einzugrenzen. Der deutsche Sprachraum umfasst, neben Deutschland, mindestens Österreich, die Schweiz und Liechtenstein.

Jedes dieser Länder hat ein anderes Arbeitsrecht. In Österreich ist das Arbeitsrecht deutlich arbeitnehmerfreundlicher und in der Schweiz arbeitgeberfreundlicher als jenes in Deutschland, zudem werden gleiche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung benutzt. Viele Domains verwenden statt der nationalen Domainendung .de, .at, .ch oder .li internationale, wie .com, .net, .org oder andere. Um diesen Fallen bei der Online-Recherche zu entgehen, muss die erweiterte Suche benutzt werden. Mit dieser kann das Suchergebnis zeitlich, sprachlich und nach Staaten gefiltert werden. 


Thema: Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber geht an niemanden völlig spurlos vorüber. Während es bei einigen nur eine leichte Verärgerung wegen mangelnder Wertschätzung hervorruft, löst es bei anderen Existenzängste aus, weil in vielen Fällen das wichtigste Erwerbseinkommen einer ganzen Familie verloren geht. Die damit verbundenen psychischen Auswirkungen sind oft einschneidend.

Egal, wie die Kündigung begründet wird, sie ist eine Form der persönlichen Zurückweisung. Dieses hinterlässt bei Betroffenen, nicht selten, ein Gefühl innerer Leere und kann Depressionen verursachen. Gerade wenn es darauf ankommt schnell und richtig zu handeln, befindet sich so mancher Arbeitnehmer in einem absoluten Tief. Dann ist es gut, wenn Hilfe leicht verfügbar ist.

Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe Erfurt bieten diese niedrigschwellige Hilfe mit der telefonischen Soforthilfe an. Der Arbeitnehmer muss nur den ersten Schritt tun, indem er bei unserem Verein anruft und kurz seine Situation schildert. Die Anwälte wissen, was bei einer Kündigung zu tun ist. Zuerst wird geprüft, ob im vorliegenden Fall das Kündigungsschutzgesetz angewandt werden kann. Anschließend werden die folgenden Fragen geklärt:

●    Welche Urlaubsansprüche bestehen laut Bundesurlaubsgesetz noch?
●    Wurden Sie ordentlich oder fristlos gekündigt?
●    Wurde bei der Kündigung die zwingend erforderliche Schriftform eingehalten?
●    Sind Sie vom Kündigungsschutzgesetz geschützt?
●    Welche Gesetze, Richtlinien und Vertragsklauseln gilt es zu beachten? 


Thema: Fehlendes Arbeitsentgelt

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Wenn es um fehlendes Arbeitsentgelt geht, muss nicht nur geredet werden, sondern auch sehr zeitnah gehandelt. Jedem der nicht aktiv wird, drohen unwiederbringliche finanzielle Verluste. Löhne, Gehälter, Vergütungen und alle anderen Arbeitsentgelte müssen ausnahmslos zum vereinbarten Termin auf dem Konto sein. Fehlt auch nur ein Teilbetrag, sind die Arbeitnehmer gut beraten, sofort darauf zu reagieren.

Fehlt das vereinbarte Arbeitsentgelt am vereinbarten Zahltag, befindet sich der Arbeitgeber bereits ab dem Folgetag in Zahlungsverzug. Dann sollte dem Arbeitgeber sofort schriftlich eine kurze Frist, von zum Beispiel drei Tagen, zur Zahlung des ausstehenden Arbeitsentgelts gesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber darauf nicht reagiert, muss mit einer Mahnung und gegebenenfalls einer Klage nachgezogen werden. Diese Vorgehensweise entspricht häufig den Ausschlussklauseln in Tarif- und Arbeitsverträgen.

Derartige Ausschlussklauseln kommen oft harmlos klingend daher, haben aber weitreichende und harte Konsequenzen. Oft sind diese so formuliert, dass der Arbeitnehmer nur zwei Monate Zeit hat, um seinen Anspruch mit einer Klage geltend zu machen. Lässt er diese kurze Frist verstreichen, sind seine Ansprüche verloren. Darum reagiert ein Arbeitnehmer am besten ohne zeitlichen Verzug.

Sind Sie sich Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber nicht sicher, melden Sie sich gerne bei der ArbeitnehmerHilfe Erfurt. Anhand Ihrer letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnung, dem Arbeitsvertrag und gegebenenfalls auch des Tarifvertrages können wir genau errechnen, welches Arbeitsentgelt Ihnen zusteht. Gibt es einen Fehlbetrag, zeigen wir, wie Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitnehmer richtig geltend machen.


Thema: Mobbing am Arbeitsplatz

Für den Begriff Mobbing gibt es viele Definitionen. Die Frage, was Mobbing am Arbeitsplatz genau ist, sollte genau beantwortet sein, damit nicht jeder Konflikt dazu erklärt wird. Beim Mobbing werden ungleiche Machtverhältnisse ausgenutzt. Die negativen Handlungen richten sich gegen ein einzelnes ohnehin unterlegenes Opfer. Die Angriffe geschehen immer nach einem gleichen oder ähnlichen Muster. Dabei gibt es Angriffe auf:

●    die Möglichkeiten zu kommunizieren,
●    die sozialen Beziehungen,
●    die Qualität und Perspektiven der Arbeit,
●    das soziale Ansehen,
●    die körperliche Unversehrtheit und
●    das psychische Wohlbefinden.

Mobbing am Arbeitsplatz definiert sich durch das gezielte, systematische und über einen längeren Zeitraum betriebene Ausgrenzen eines Opfers, mit dem Ziel, es von seinem Arbeitsplatz oder ganz aus dem Betrieb zu vertreiben. Somit ist auch klar, wie es sich von den normalen Konflikten und alltäglichen Streitereien am Arbeitsplatz unterscheidet.

Die Forschung ist sich über die Ursachen uneins. Es gibt zwei Ansätze die ihren Blick auf die Persönlichkeitsmerkmale richten. Die eine Schule hat die Persönlichkeitsmerkmale des Täters im Visier, die andere diejenigen des Opfers. Ein dritter Ansatz stellt, anstatt der Beteiligten, die begünstigenden strukturellen Faktoren in den Mittelpunkt der Ursachenforschung. Demnach ist Mobbing eine soziale Waffe beim innerbetrieblichen Kampf um Aufstiegspositionen oder Arbeitsplatzsicherheit.

Naheliegend ist, dass alle drei Ansätze zusammen das Mobbing verursachen und verstärken. Ohnehin besteht Einigkeit bei der Frage nach den Folgen des Mobbings. Denn es schadet

●    dem Opfer, weil es körperlich und seelisch verletzt wird,
●    der Kommunikationskultur im Betrieb, weil es andere Kollegen verunsichert,
●    dem Unternehmen, weil Mobbing Ressourcen bindet und die Produktivität senkt und
●    der Volkswirtschaft, weil etwa acht Prozent des Bruttosozialprodukts verlorengehen.

In diesem Zusammenhang erstaunt zunächst, dass es in vielen Ländern Gesetze gegen das Mobbing am Arbeitsplatz gibt, aber in Deutschland scheinbar nicht. Doch der Schein trügt. Denn in Deutschland werden, statt des Mobbings am Arbeitsplatz, dessen strafbare Einzelhandlungen verfolgt. Das erleichtert den Betroffenen die juristische Verfolgung der Täter und der Justiz die für das Mobbing am Arbeitsplatz Verantwortlichen auch zu verurteilen.

Allein die Unterscheidung und Aufzählung der strafbaren und nicht strafbaren Handlungen, macht die Komplexität des Mobbings sichtbar. Strafbare Einzelhandlungen sind demnach:

●    Abmahnungen,
●    Beleidigungen,
●    falsche Verdächtigungen,
●    Kündigungen ohne Grund,
●    Nötigungen,
●    sexuelle Belästigungen,
●    Tätlichkeiten,
●    üble Nachreden,
●    Verleumdungen und
●    Versetzungen.

Kennzeichnende ab nicht strafbare Handlungen sind hingegen

●    intensive Kontrollen,
●    kleinliche Kritiken,
●    soziale Isolation und
●    Vorenthalten von Informationen.

Um juristisch gegen die Täter vorzugehen, empfiehlt sich das Anlegen eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs. Das ist zwar kein Beweismittel, hilft aber bei der Beweisführung. Legen Sie sich also ein Mobbing-Tagebuch an und tragen Sie darin ein:

●    das Datum des Eintrags
●    an welchem Datum um wieviel Uhr es geschah,
●    welche Personen die Handlungen beging oder beteiligt waren,
●    die Art der Handlung,
●    was und wie es sich zutrug,
●    welche Empfindungen es bei Ihnen auslöste,
●    wie Sie darauf reagierten und
●    welche Zeugen es gab.


Thema: Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist eine Urkunde des Personalwesens. Diesem kommt in Deutschland eine so hohe Bedeutung zu, dass sich der Gesetzgeber veranlasst sah, alle damit im Zusammenhang stehende möglichst genau zu regulieren. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Tätigkeiten, Leistungen sowie das Verhalten des Arbeitnehmers.

Es ist festgelegt, in welchem Zustand es dem Arbeitgeber auszuhändigen ist. Das DIN A4-Blatt darf nicht befleckt geknickt oder gefaltet sein, es muss mit einer üblichen Maschinenschrift ausgedruckt sein, darf keine Durchstreichungen oder handschriftlichen Bemerkungen enthalten und muss von einem Berechtigten unterschrieben sein.

Ebenso ist vorgeschrieben, wie es formuliert sein muss. Die Forderung, dass im qualifizierten Arbeitszeugnis alles klar und unmissverständlich niedergeschrieben sein muss, scheint leicht erfüllbar. Es muss auch wahrhaft und gleichzeitig wohlwollend formuliert sein. Vor allem dieser Spagat führte zu einer noch immer anhaltenden Entwicklung, einer unverwechselbaren und bizarren Zeugnissprache. Darum ist es schwierig Arbeitszeugnisse zu verfassen oder diese richtig zu verstehen.

Letztlich ist auch geregelt, wer überhaupt Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. So muss der Arbeitgeber jedem, dessen Arbeitsverhältnis endet und der danach verlangt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Eine spezielle Form des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Ein solches können Arbeitnehmer anlässlich ihrer Versetzung, oder eines Eigentümerwechsels des Unternehmens, oder wenn ihr Vorgesetzter wechselt verlangen. Ein anlassloser Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht alle zwei, drei Jahre, wenn der Arbeitnehmer eine Zwischenbilanz ziehen möchte.

Doch für was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu gebrauchen? Fest steht, dass einem Arbeitszeugnis in Deutschland, im Vergleich mit dem angelsächsischen Sprachraum, ein weit größerer Wert beigemessen wird. Für eine berufliche Karriere mit gezielten Unternehmenswechseln sind sehr gute qualifizierte Arbeitszeugnisse unverzichtbar. Ganz anders sieht die Sache bei Arbeitnehmern auf Jobsuche aus.

Oft fehlt den Mitarbeitern in der Personalabteilung die Zeit, sich die Arbeitszeugnisse von Bewerbern durchzulesen. Vielmehr achten diese auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Deshalb sollte zu jedem im Lebenslauf angegebenen Arbeitsverhältnis auch ein Arbeitszeugnis vorgelegt werden, um die Personaler nicht stutzig werden zu lassen.

Am Ende ist das qualifizierte Arbeitszeugnis vor allem für den beurteilten Arbeitnehmer wichtig. Es ermöglicht ihm eine Standortbestimmung und ist eine Motivationshilfe bei der beruflichen Neuorientierung. Bei der ArbeitnehmerHilfe Erfurt prüfen wir Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis gern auf Konformität mit der Gewerbeordnung und ob es der aktuellen Rechtsprechung Genüge tut. Gegebenenfalls prüfen wir, welche Verbesserungswünsche durchsetzbar sind.


Thema: Kollektivrechtliche Probleme

Die bisher genannten Themen sind nicht alles. Bei der ArbeitnehmerHilfe Erfurt beraten wir wir zu allen arbeitsrechtlichen Problemen. In den meisten Fällen geht es ums Individualrecht. An dieser Stelle möchten wir daran erinnern, dass wir Arbeitnehmer auch in kollektivrechtlichen Fragestellungen unterstützen. Wenn Sie zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates beabsichtigen, unterstützen wir Sie, indem wir Ihnen zeigen, wie diese rechtssicher durchgeführt wird. Zudem sorgen wir dafür, dass Ihr Arbeitgeber Sie gewähren lässt. Denn es ist durchaus möglich, dass der Arbeitgeber die Betriebsratsgründung mit allen Mitteln zu verhindern sucht.


Ist Mitwirkung erlaubt?

In unserem Verein ist Mitwirkung nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht, schließlich gehört gemeinsames Handeln zum Wesen eines Vereins. Die meisten unserer Mitglieder verlassen sich auf die Beratung durch unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Das hält dies jedoch nicht davon ab, auch auf eigene Faust nach vergleichbaren Fällen zu suchen.

Immer wieder helfen solche Funde weiter. Sobald Sie etwas entdeckt haben, lassen Sie uns das bitte wissen. Unsere Anwälte werden Ihren Fund auf Relevanz prüfen und das Ergebnis mit Ihnen erörtern. Bei der ArbeitnehmerHilfe Erfurt stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Erfurt

Es ist schon lange nichts ungewöhnliches mehr, bei Problemen jeder Art, zunächst im Internet nach Informationen zu suchen. Das gilt selbstverständlich auch für alle arbeitsrechtlichen Fragen und Probleme. An Suchergebnissen mangelt es auch bei arbeitsrechtlichen Themen nicht, aber unsortiert helfen diese nicht wirklich weiter. Deshalb ist es notwendig, die Suchergebnisse zeitlich und unbedingt auch geografisch einzugrenzen.

Wenn Sie dabei auf die Webseite der ArbeitnehmerHilfe Erfurt gelangen, können Sie Ihre Suche zu arbeitsrechtlichen Themen beenden. Hier finden Sie aktuelle Informationen und ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte, die Ihnen helfen diese einzuordnen. Zudem können Sie einfach bei uns anrufen und mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.

Dem können Sie Ihr Anliegen vortragen und bekommen sofort eine Einschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation und Antworten auf alle relevanten Fragen – völlig kostenlos. Das ist eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Erfurt gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Unsere telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Erfurt und dem Freistaat Thüringen kostenlos zur Verfügung. Hier können Sie Ihr arbeitsrechtliches Problem schildern und erste Ratschläge einholen. Mitgliedern unseres Vereins steht noch eine weit umfassendere Unterstützung zur Verfügung.

Diese reicht, neben der kostenlosen Beratung für alle Arbeitnehmer, von einer gründlichen Analyse des Falls, über die Entwicklung einer zielorientierten Strategie, bis zur individuellen Vorbereitung auf einen Prozess auf dem Arbeitsgericht Erfurt. Dazu brauchen Sie nur unserem starken Verein beitreten.

Die Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Erfurt beträgt gerade einmal 40 Euro pro Kalenderjahr und wappnet Sie für alle arbeitsrechtlichen Konflikte. Nach Ihrem Beitritt in den Verein, stehen Ihnen alle Leistungen ohne Wartezeit zu.



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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